STK

Sicherheitstechnische Kontrollen für Ihr Radiofrequenzgerät

Ihr Radiofrequenzgerät von Sutter muss spätestens alle 24 Monate einer „sicherheitstechnischen Kontrolle (STK)“ unterzogen werden. Diese kann vom technischen Dienst des Krankenhauses, unabhängigen Dienstleistern oder bei Sutter Medizintechnik durchgeführt werden. Für die Durchführung der STK fällt eine Gebühr an. Achtung: Für RF-Geräte sind aufgrund der hohen Arbeitsfrequenzen spezielle Prüfgeräte notwendig, die oft nicht in Krankenhäusern oder bei Dienstleistern vorhanden sind. Im Zweifel kann eine Liste der geeigneten Prüfgeräte bei uns angefragt werden.

Wenn Sie sich entscheiden, die STK im Werk durchführen zu lassen, kontaktieren Sie bitte Ihren Sutter Vertriebspartner. Alternativ können Sie uns eine Nachricht senden, wir leiten diese dann an unseren Partner weiter. Dieser wird sich mit Ihnen zur Abstimmung eines Termins und, falls notwendig, die Stellung eines Überbrückungsgerätes in Verbindung setzen.

Was ist zu tun, wenn eine Reparatur notwendig wird?

Wenn an Ihrem Sutter Radiofrequenzgerät eine Reparatur notwendig wird, muss diese im Werk durchgeführt werden. Bitte gehen Sie genau so vor, wie oben bei der STK beschrieben.

 

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