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Brennpunkt PFAS

Nicht alle PFAS sind gefährlich, sie sind zwar persistent und wir müssen ihre Emission in die Umwelt vermeiden. Doch nicht alle PFAS sind bioakkumulierbar, toxisch und mobil, oftmals werden sie als Alternativen zu Chemikalien benötigt, die sich als giftig oder unsicher erwiesen haben. Die Gesellschaft braucht langlebige Chemikalien dort, wo deren Langlebigkeit für die Umsetzung in Technologien und Anwendungen entscheidend ist.

Derzeit läuft bei der European Chemicals Agency (ECHA) die Konsultation zu einem generellen Verbot von PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen), einer Gruppe von Hochleistungsstoffen, die aufgrund ihrer außergewöhnlichen Eigenschaften wie Hitze-, Wasser- und Ölbeständigkeit in unterschiedlichen industriellen Anwendungen und Konsumgütern Verwendung finden. 

Das geplante EU-Verbot soll direkt für alle rund 10.000 PFAS-Stoffe gelten, ein Pauschalverbot also anstatt einer risikobasierten Regulierung. 

Sutter befürwortet das grundsätzliche Ziel, gefährliche PFAS nicht in die Umwelt gelangen zu lassen - eine Regulierung muss jedoch zwingend zwischen gefährlichen und ungefährlichen PFAS-Stoffen, den sogenannten „Polymers of low concern“ unterscheiden. 

Zu letztgenannter, unbedenklicher Gruppe zählen die in Baukomponenten unserer Präzisionsinstrumente für minimalinvasive Chirurgie verwendeten Stoffe PTFE, ECTFE und PVDF  . Bei allen drei genannten Fluorpolymeren handelt es sich um chemisch stabile, ungiftige, nicht biologisch verfügbare, nicht wasserlösliche und nicht mobile Materialien, die keine signifikanten Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben*.

Sie sind sogar so unbedenklich, dass sie auch bei implantierbaren Produkten zum Einsatz kommen und sicher sind.

Es ist absolut richtig und wichtig, bedenkliche niedermolekulare PFAS – wie bereits begonnen – in ihrer Anwendung streng zu reglementieren oder ganz zu verbieten. Es ist jedoch ebenso wichtig, dieses hochkomplexe Thema differenziert zu betrachten. Das „Broad Restriction Proposal“ unterscheidet jedoch nicht danach, welche PFAS tatsächlich gefährlich sind und welche nicht.

Eine sechsmonatige öffentliche Konsultation, die am 25. September 2023 endet, wird hierfür kaum ausreichen. Ebenso wenig, die finale Beschlussfassung allein Behörden, Ausschüssen und der Kommission zu überlassen. Das Für und Wider muss im öffentlichen Diskurs abgewogen werden, wie es für das Ausmaß der geplanten Regulierung und für liberale Demokratien angemessen ist.

Nur wenn ein differenziertes, pragmatisches Vorgehen gewählt wird, ist es möglich, die unterschiedlichen berechtigten Interessen in Einklang zu bringen: die des Umwelt- und Gesundheitsschutzes, des Patientenschutzes, der Innovation und der Leit-Industrien Europas.

 

(*vgl. Barbara J Henry et al. (2018), A Critical Review of the Application of Polymer of Low Concern and Regulatory Criteria to Fluoropolymers; Integrated Environmental Assessment and Management; Volume 14, Issue 3)

 

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