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Gestapelte Produktverpackungen von Sutter Medizintechnik im Logistik- und Versandbereich als Beispiel für Verpackungsmanagement und Vorbereitung auf die EU-Verpackungsverordnung PPWR.

PPWR im Blick.
Zukunft im Fokus.

Die EU Verpackungsverordnung stellt Unternehmen vor weitreichende Anforderungen.

Sutter Medizintechnik setzt sich bereits heute aktiv mit den Vorgaben der PPWR auseinander und schafft die Grundlage für eine transparente Dokumentation gegenüber Kunden, Behörden und Geschäftspartnern.

Verantwortung für Verpackungen und Ressourcen

Am 19. Dezember 2024 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die neue Verpackungsverordnung (PPWR) im Rahmen des European Green Deals verabschiedet. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 22. Januar 2025 trat die Verordnung am 11. Februar 2025 in Kraft. Der Großteil der Anforderungen gilt ab dem 12. August 2026, sofern keine abweichenden Übergangsfristen vorgesehen sind.

Ziel der PPWR ist es, den Verpackungsverbrauch in der Europäischen Union deutlich zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft nachhaltig zu stärken. Darüber hinaus führt die Verordnung verbindliche Anforderungen an den Einsatz von Rezyklaten, die Wiederverwendbarkeit und Kompostierbarkeit von Verpackungen sowie an deren Kennzeichnung ein.

Sutter Medizintechnik arbeitet kontinuierlich daran, Verpackungen rechtskonform, ressourcenschonend und zukunftsfähig zu gestalten. Die Anforderungen der neuen europäischen Verpackungsverordnung - VO (EU) 2025/40 ("Packaging and Packaging Waste Regulation" - PPWR) fließen schrittweise in unsere Verpackungs- und Kennzeichnungsprozesse ein. 

Als Hersteller von Medizinprodukten sind Produktschutz, Sterilität, Patientensicherheit und regulatorische Anforderungen zentrale Kriterien bei der Entwicklung unserer Verpackungen. Gleichzeitig verfolgen wir das Ziel, Materialeinsatz zu optimieren, Recyclingfähigkeit zu verbessern und zukünftige Anforderungen der PPWR frühzeitig zu berücksichtigen. 

  • 12.08.2026

    Regulatorischer Startpunkt

    • Inkrafttreten wesentlicher PPWR-Anforderungen
    • Überprüfung bestehender Verpackungslösungen

  • 2028

    Transparenz & Information im Fokus

    • Erweiterte Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen
    • Ausbau digitaler Verpackungsinformationen

  • 2030 ff.

    Transformation zur Kreislaufwirtschaft

    Weitere Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz und Kreislaufwirtschaft 

So arbeiten wir an der Umsetzung der PPWR 

Recyclingfähigkeit im Fokus

Wir überprüfen Verpackungslösungen kontinuierlich hinsichtlich Materialauswahl, Recyclingfähigkeit und zukünftiger regulatorischer Anforderungen. Die PPWR sieht hierfür europaweit verbindliche Anforderungen vor.

Reduzierung von Verpackungsmaterial

Wo technisch und regulatorisch möglich, arbeiten wir an der Optimierung von Verpackungsvolumen und Materialeinsatz, ohne die Sicherheit und Integrität unserer Produkte zu beeinträchtigen. Die PPWR fordert künftig eine Minimierung von Gewicht und Volumen von Verpackungen.

Transparente Kennzeichnung

Zukünftige Verpackungskennzeichnungen und digitale Informationsangebote werden entsprechend den regulatorischen Vorgaben weiterentwickelt. Die PPWR sieht hierfür harmonisierte Kennzeichnungen und teilweise digitale Informationslösungen, beispielsweise über QR-Codes, vor.

Unterstützung der Kreislaufwirtschaft

Sutter beobachtet und bewertet fortlaufend neue Anforderungen zu Recyclingmaterialien, Wiederverwendungssystemen sowie weiteren Entwicklungen der europäischen Kreislaufwirtschaft. 

Nahaufnahme von gewellter Kartonstruktur in Spiralform aus recyceltem Papier

Registriert im LUCID-System und im Einklang mit europäischen und nationalen Vorgaben

Verantwortung für unsere Verpackungen

Die Sutter Medizintechnik GmbH kommt ihrer erweiterten Produktverantwortung im Bereich Verpackungen gemäß den geltenden europäischen und nationalen Vorschriften, insbesondere der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) sowie dem deutschen Verpackungsgesetz, nach.

Das Unternehmen ist seit 2019 im Verpackungsregister LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister unter der Registrierungsnummer DE5416960430206 geführt. Die Registrierung sowie die dazugehörigen Stammdaten werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Durch die Teilnahme am Registrierungssystem wird sichergestellt, dass alle relevanten Verpflichtungen hinsichtlich der Erfassung, Meldung und Verwertung von Verpackungen erfüllt werden.

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Häufig gestellte Fragen

Hinweis: Die dargestellten Informationen geben den aktuellen Kenntnisstand zur PPWR wieder. Zukünftige regulatorische Änderungen und weitere Konkretisierungen der Verordnung bleiben vorbehalten.

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